Alkohol und Drogen Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen) ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich. Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig. Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg. Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille. Berauschende Mittel Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot Achtung: Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs) führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis. Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug führen, weil dies einen regelmäßen Konsum anzeigt. Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt, droht ein Drogenscreening oder die MPU. Erhöhung der Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung falls diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand enthalten sind, bei: 40,- EUR: mit Gefährdung 50,- EUR, mit Sachbeschädigung 60,- EUR 50,- EUR: mit Gefährdung 60,- EUR, mit Sachbeschädigung 75,- EUR 60,- EUR: mit Gefährdung 75,- EUR, mit Sachbeschädigung 90,- EUR 75,- EUR: mit Gefährdung 100,- EUR, mit Sachbeschädigung 125,- EUR 90,- EUR: mit Gefährdung 110,- EUR, mit Sachbeschädigung 135,- EUR 100,- EUR: mit Gefährdung 125,- EUR, mit Sachbeschädigung 150,- EUR 125,- EUR: mit Gefährdung 150,- EUR, mit Sachbeschädigung 175,- EUR 150,- EUR: mit Gefährdung 175,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR 175,- EUR: mit Gefährdung 200,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR 200,- EUR: mit Gefährdung 225,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, führt Sachschaden zu folgender Erhöhung: 40,- EUR: 50,- EUR; 50,- EUR: 60,- EUR; 60,- EUR: 75,- EUR; 75,- EUR: 100,- EUR Einen Promillerechner finden Sie unter www.promillerechner.de. |
