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Wer maskiert auf die Straße wollte, mußte 3 Silbergroschen an die Armenverwaltung zahlen

Hier ein Auszug aus dem "polizeilichen Reglement in Bezug auf die Charnevals-Maskeraden" entsprechend Paragraph 3, das Gesetz, das im 19. Jahrhundert die Maskerade regelte: "Alle Personen, die sich maskiert auf den Straßen und öffentlichen Plätzen zeigen wollen, haben sich mit einer polizeilichen Legitimationskarte zu versehen, wofür an die Armenverwaltung drei Silbergroschen gezahlt wird."


Hier finden Sie Zeitungsartikel zu dem Thema:

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Die Zeitungsartikel wurden uns freundlicherweise von Herrn Pelkmann zur Verfügung gestellt. Quelle: Westfälische Nachrichten